Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger nach den Vorschriften des
Der 1958 geborene Kläger ist Fachlehrer für Mathematik und Physik. Er war im Bereich des Bezirks Berlin-Pankow und dort in der Berufsschule für Kraftfahrzeugtechnik beschäftigt. Grundlage der arbeitsvertraglichen Beziehungen war ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und dem Bezirksamt Pankow von Berlin vom 07.02.1992 (Bl. 24, 25 d. A.) wonach der Kläger vom 01.01.1991 im Bereich des Bezirksamtes Pankow von Berlin als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis weiterverwendet werden sollte. Gemäß §
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