Die Beschwerde der IG Metall gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.03.2008 -
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten über die Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB - GKH -.
Die IG Metall, die Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens, ist eine der mitgliederstärksten Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes - DGB -, des Beteiligten zu 7.. Seit einer Satzungserweiterung mit Wirkung zum 01.01.2000 gehört zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben auch der Abschluss von Tarifverträgen für die Betriebe der Holzbearbeitung, Holzverarbeitung und Kunststoffverarbeitung einschließlich der Handwerksbetriebe.
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