LAG Hamm - Urteil vom 13.08.2009
16 Sa 1693/08
Normen:
TV-Ärzte-KF § 1 Abs. 1; KHG § 2 Nr. 1; SGB V § 107 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 23.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1585/08

Tarifbegriff des Krankenhauses; Arbeitsbedingungen für Assistenzarzt an stationärer Einrichtung der Behindertenhilfe

LAG Hamm, Urteil vom 13.08.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 1693/08

DRsp Nr. 2010/1069

Tarifbegriff des Krankenhauses; Arbeitsbedingungen für Assistenzarzt an stationärer Einrichtung der Behindertenhilfe

Für die Charakterisierung einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe als "Kranken-haus" im Sinne des § 1 I TV-Ärzte-KF ist auf die Begriffsdefinition in § 2 I KHG abzustellen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 23.09.2008 - 5 Ca 1585/08 abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der TV-Ärzte-KF (Anlage 6) ab dem 01.07.2007 auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 21.600,-- €

Normenkette:

TV-Ärzte-KF § 1 Abs. 1; KHG § 2 Nr. 1; SGB V § 107 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, welche Arbeitsvertragsbedingungen, ob der BAT-KF neu oder TV-Ärzte-KF, auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden.

Der am 13.11.1946 geborene Kläger wurde mit einem Vertrag vom 28.12.1976 zum 01.01.1977 als Assistenzarzt von den Krankenanstalten S4 gGmbH eingestellt. In dem schriftlichen Vertrag heißt es unter anderem wie folgt:

"...