BAG - Urteil vom 21.09.2011
5 AZR 267/10
Normen:
Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes (ERA) § 12; Tarifvertrag zur Einführung des ERA (ERA-ETV) § 5 Nr. 4, 5, 6; Tarifvertrag zur Einführung des ERA (ERA-ETV) § 6;
Fundstellen:
AP Metallindustrie Nr. 219
BB 2012, 116
NZA 2012, 528
Vorinstanzen:
LAG Saarland, vom 20.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 54/09
ArbG Saarbrücken, vom 15.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1894/08

Tarifauslegung; Erschwerniszulage [§ 6 ERA-TV]); Anrechnung auf die Ausgleichs-, die Erfahrungs- oder die Überschreiterzulage

BAG, Urteil vom 21.09.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 267/10

DRsp Nr. 2011/19556

Tarifauslegung; Erschwerniszulage [§ 6 ERA-TV]); Anrechnung auf die Ausgleichs-, die Erfahrungs- oder die Überschreiterzulage

Orientierungssatz: Schließen die Betriebsparteien erst nach der betrieblichen Einführung des Entgeltrahmenabkommens eine Betriebsvereinbarung über die in § 12 ERA dem Grunde nach geregelte Erschwerniszulage, so ist diese in den zum Stichtag der Einführung nach § 6 Ziff. (4) ERA-ETV durchzuführenden Entgeltvergleich mit dem Betrag "Null" einzustellen. Ab dem Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung ist sie gemäß § 5 Ziff. (6) ERA-ETV auf die Ausgleichs-, die Erfahrungs- oder die Überschreiterzulage anzurechnen.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 20. Januar 2010 - 2 Sa 54/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes (ERA) § 12; Tarifvertrag zur Einführung des ERA (ERA-ETV) § 5 Nr. 4, 5, 6; Tarifvertrag zur Einführung des ERA (ERA-ETV) § 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe einer Erfahrungszulage.

Der Kläger ist seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Saarlands Anwendung.