1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 20. Januar 2010 - 2 Sa 54/09 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe einer Erfahrungszulage.
Der Kläger ist seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Saarlands Anwendung.
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