LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 08.03.2011 5 Sa 269/10
Normen:
GewO § 106;
Fundstellen:
NZA-RR 2012, 11
Vorinstanzen:
ArbG Neubrandenburg, vom 15.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1142/09
Tageszeitung; Redakteurin; Versetzung; Arbeitsort; billiges Ermessen; Diskriminierung - Versetzung der Redakteurin einer Tageszeitung in eine andere Lokalredaktion
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.03.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 269/10
DRsp Nr. 2011/18565
Tageszeitung; Redakteurin; Versetzung; Arbeitsort; billiges Ermessen; Diskriminierung - Versetzung der Redakteurin einer Tageszeitung in eine andere Lokalredaktion
1. Arbeitgeber, die dem Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen unterliegen, müssen nach § 2MTV mit den Redakteurinnen und Redakteuren zwar einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. In diesem ist aber zwingend nur das Arbeitsgebiet und nicht auch der Arbeitsort vertraglich zu regeln (wie BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/06 - BAGE 118, 22 = AP Nr. 17 zu § 307BGB = NJW 2006, 3303 = DB 2007, 289).
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