Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt gefasst wird:
Es wird festgestellt, dass die Einstellung von Hilfskräften mit Bachelor-Abschluss, die zeitgleich Studierende eines Master-Studiengangs sind, gemäß §
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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