Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 24.04.2013 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin (Kl) am 22.01.2008 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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