LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.05.2016
5 Sa 408/15
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 06.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1175/12

Stufenklage zur Vorbereitung einer Vergütungsklage aufgrund arbeitsrechtlicher GleichbehandlungGrundsatz der getrennten Verhandlung über die aufeinander aufbauenden Anträge einer StufenklageUnbegründeter Auskunftsantrag bei Möglichkeit der Bezifferung des Zahlungsantrags aufgrund ausgeurteilter AuskunftsansprücheUnzulässiger zweitinstanzlicher Hilfsantrag auf eidesstattliche Versicherung bei erstinstanzlicher Anhängigkeit des Antrags

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 408/15

DRsp Nr. 2016/12381

Stufenklage zur Vorbereitung einer Vergütungsklage aufgrund arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung Grundsatz der getrennten Verhandlung über die aufeinander aufbauenden Anträge einer Stufenklage Unbegründeter Auskunftsantrag bei Möglichkeit der Bezifferung des Zahlungsantrags aufgrund ausgeurteilter Auskunftsansprüche Unzulässiger zweitinstanzlicher Hilfsantrag auf eidesstattliche Versicherung bei erstinstanzlicher Anhängigkeit des Antrags