I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit eines Tarifvertrages über betriebsverfassungsrechtliche Fragen (ZuordnungsTV), den die Beteiligten zu 2), 3) und 6) bis 13) mit der Gewerkschaft A, der Beteiligten zu 4), abgeschlossen haben.
Die Beteiligte zu 2) ist die Muttergesellschaft der Beteiligten zu 3) und 6) bis 13).
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