1. Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 30.03.2011 -
2. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Die Beschwerde betrifft die Festsetzung des Wertes der Tätigkeit eines Prozessbevollmächtigten für die Verhandlung von nicht rechtshängigen Gegenständen in einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren, in dem kein Vergleich zustande gekommen ist.
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