1. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 14.12.2010 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf 2.608,39 EUR festgesetzt. Der Vergleich hat einen Mehrwert in Höhe von 59,04 EUR.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I. Im Ausgangsverfahren wandte sich die seit 01.09.2010 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin gegen die ihr am 14.09.2010 zugegangene fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 09.09.2010 und begehrte die allgemeine Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses. Des Weiteren ist in der Klageschrift zu lesen:
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