Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.06.2012 abgeändert:
Der Streitwert für das Beschlussverfahren in erster Instanz wird auf 16.000,00 € festgesetzt.
I. Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gegen den erstinstanzlichen Streitwertbeschluss es Arbeitsgericht Köln vom 26.06.2012 ist zulässig. Insbesondere wurde sie fristgerecht eingelegt.
II. Die Streitwertbeschwerde ist auch begründet.
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