LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 07.07.1994
8 Ta 42/94
Normen:
BGB § 779 ; BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 1 § 23 ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
JurBüro 1995, 248

Streitwert: Vergleich - auch - über nicht rechtshängige Ansprüche

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.1994 - Aktenzeichen 8 Ta 42/94

DRsp Nr. 2002/7844

Streitwert: Vergleich - auch - über nicht rechtshängige Ansprüche

Werden in einem Vergleich Ansprüche mitgeregelt, die noch nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind, so rechtfertigen diese nur den Ansatz eines höheren Wertes für den Vergleich - als den Verfahrenswert -, wenn über die mitverglichenen weiteren Punkte Streit zwischen den Parteien herrschte.

Normenkette:

BGB § 779 ; BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 1 § 23 ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1 ;

Hinweise:

Anmerkung:

Enders, JurBüro 1995, 248

Fundstellen
JurBüro 1995, 248