LAG Köln - Beschluss vom 06.01.2010
9 Ta 354/09
Normen:
ZPO § 3; BGB § 779;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5664/09

Streitwert für Vergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Regelung streitiger Ansprüche zur Freistellung während der Kündigungsfrist und Nutzung des Dienstfahrzeugs bis zum Ende der Kündigungsfrist

LAG Köln, Beschluss vom 06.01.2010 - Aktenzeichen 9 Ta 354/09

DRsp Nr. 2010/7128

Streitwert für Vergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Regelung streitiger Ansprüche zur Freistellung während der Kündigungsfrist und Nutzung des Dienstfahrzeugs bis zum Ende der Kündigungsfrist

1. Der Wert eines Vergleichs richtet sich nach den streitigen (rechtshängigen und nichtrechtshängigen) Ansprüchen, die durch den Vergleich erledigt worden sind; demgegenüber ist nicht darauf abzustellen, was sich die Parteien im Vergleich gegenseitig versprochen haben. 2. Eine Freistellung des Arbeitnehmers bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 25 % des Bruttogehalts für den Zeitraum der Freistellung ist der Streitwertbemessung zu berücksichtigen, wenn zwischen den Parteien Streit darüber bestand, ob und zu welchen Bedingungen der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt werden konnte.