LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 19.03.2009
1 Ta 203/08
Normen:
ZPO § 3; BGB § 630;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, 2 Ca 855 a/08 vom 27.10.2008,

Streitwert für Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses ohne inhaltliche Vorgaben

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.03.2009 - Aktenzeichen 1 Ta 203/08

DRsp Nr. 2009/14464

Streitwert für Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses ohne inhaltliche Vorgaben

1. Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses ist in der Regel mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten, wenn inhaltlich Regelungen streitig sind. 2. Macht der Arbeitnehmer nicht die Erteilung eines inhaltlich vorbestimmten Zeugnisses geltend sondern lediglich die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses und wiederholt er damit letztlich die gesetzlichen Vorgaben des Anspruchs nach § 630 BGB, steht das Titulierungsinteresse eindeutig im Vordergrund; dem Begehren auf Erteilung eines Zeugnisses ohne nähere Bestimmung seines Inhalts kommt in erster Linie nicht mehr als deklaratorische Bedeutung zu. 3. Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, bei einem Monatsgehalt von 1900 EUR lediglich eine geringe Quote von 500 EUR bei der Streitwertfestsetzung in Ansatz zu bringen.

Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 27.10.2008, Az. 2 Ca 855 a/08, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 3; BGB § 630;

Gründe:

I.

Der Klägervertreter wendet sich gegen die Wertfestsetzung durch das Arbeitsgericht.

Mit der am 08.07.2008 vor dem Arbeitsgericht erhobenen Klage hat der Kläger beantragt,