Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 27.10.2008, Az. 2 Ca 855 a/08, wird zurückgewiesen.
I.
Der Klägervertreter wendet sich gegen die Wertfestsetzung durch das Arbeitsgericht.
Mit der am 08.07.2008 vor dem Arbeitsgericht erhobenen Klage hat der Kläger beantragt,
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