ArbG Düsseldorf, vom 30.01.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 6555/97
Streitwert: Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.1998 - Aktenzeichen 7 Ta 174/98
DRsp Nr. 2002/8303
Streitwert: Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
Eine in einem Kündigungsschutzverfahren getroffene vergleichsweise Regelung, wonach der Kläger bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (nach der das Arbeitsverhältnis nach dem Vergleich enden soll) unter Anrechnung auf etwaige Resturlaubsansprüche unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt wird, hat einen eigenen Wert. Diese ist mit 1/10 des auf den Freistellungszeitraum entfallenden Arbeitseinkommens anzunehmen.