I.
Der Kläger, der ein Monatseinkommen von 4.800,- DM hatte, hat mit vorliegender Klage vom 10.03.1995
1.) einen Kündigungsschutzantrag gestellt,
2.) sich gegen eine Versetzung gewandt,
3.) eine Reduzierung seiner ihm von der Beklagten vorgehaltenen Soll-Stunden von 105 auf 68 angestrebt und
4.) Zahlung in Höhe von 4.454,- DM verlangt.
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