I. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.04.2015 -
Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 8.710,92 EUR.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten der Prozessbevollmächtigten des Klägers zurückgewiesen.
III. Die Gebühr Nr. 8614 der Anlage 1 zum
Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet.
1. Das Arbeitsgericht hat die im Wege des unechten Hilfsantrags verfolgte Klage auf vorläufige Beschäftigung zu Recht nicht bewertet; der Streitwert beträgt daher - wie vom Arbeitsgericht festgesetzt - 11.400,00 EUR.
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