1. Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beteiligten zu 2 (BRat) vom 21.02.2011 - eingegangen beim Arbeitsgericht Saarlouis am 21.02.2011 - gegen den Streitwertbeschluss vom 14.02.2011 (vgl. Bl. 145/146 d.A.) wird der Streitwert für das Beschlussverfahren in 1. Instanz festgesetzt auf
10.828,80 €.
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