LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 11.06.2012
17 Ta (Kost) 6053/12
Normen:
AGG § 15 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 16
ZIP 2012, 1780
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 20702/11

Streitwert einer Schadensersatzklage nach Ablehnung einer Bewerbung

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2012 - Aktenzeichen 17 Ta (Kost) 6053/12

DRsp Nr. 2012/17955

Streitwert einer Schadensersatzklage nach Ablehnung einer Bewerbung

Verlangt der Kläger nach einer abgelehnten Bewerbung, so gestellt zu werden, als sei er eingestellt worden, ist diese Klage höchstens mit Vierteljahresverdienst bei erfolgter Einstellung zu bewerten.

I. Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. März 2012 - 5 Ca 20702/11 - teilweise geändert und der Wert der mit dem Klageantrag zu 1) verfolgten Klage auf 4.500,00 EUR festgesetzt.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten des Prozessbevollmächtigten des Klägers zurückgewiesen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 1;

Gründe:

Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet.