LAG Köln - Beschluss vom 10.07.2015
11 Ta 430/14
Normen:
§ 68 GKG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 8043/13

Streitwert einer arbeitsgerichtlichen Klage gegen eine Versetzung

LAG Köln, Beschluss vom 10.07.2015 - Aktenzeichen 11 Ta 430/14

DRsp Nr. 2015/19142

Streitwert einer arbeitsgerichtlichen Klage gegen eine Versetzung

1. Der Streitwert eines Rechtsstreits um eine Versetzung eines Arbeitnehmers bemisst sich nach mindestens einem und maximal drei Monatsverdiensten, wobei es auf den Grad der Veränderung der Arbeitsbedingungen ankommt (LAG Köln - 4 Ta 166/08 - 12.06.2008). 2. Hat der Kläger durch die Versetzung aufgrund des Wegfalls von Mehrarbeit finanzielle Einbußen in einer Größenordnung von 500 bis 700 EUR monatlich zu befürchten, so ist es gerechtfertigt, den Verfahrensstreitwert auf drei Monatsverdienste festzusetzen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2014 - 19 Ca 8043/13 - abgeändert und der Streitwert für das Verfahren auf 9.642,-- € festgesetzt.

Normenkette:

§ 68 GKG;

Gründe

Die nach § 68 Abs. 1 GKG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist begründet.