Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 21.10.2011 -
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 18.593,49 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I. Im Ausgangsverfahren ging es um die Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung eines Arbeitnehmers von der Position eines Schweißroboterbedieners in die Vorfertigung und um die Zustimmung zur damit verbundenen Umgruppierung von Entgeltgruppe 10 in 5
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|