Die Beschwerde der Rechtsanwälte I. u. a. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.12.2008 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Völlig zu Recht ist das Arbeitsgericht bei der Streitwertfestsetzung von einem Monatsverdienst von 3.718,75 € ausgegangen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer.
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