LAG Köln - Beschluss vom 11.01.2006
2 Ta 447/05
Normen:
RVG § 33 Abs. 3 ; GKG § 42 Abs. 4, 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5652/05

Streitwert bei Vergleich über Anfechtung des Arbeitsvertrages und Rückforderung sämtlicher Vergütungen

LAG Köln, Beschluss vom 11.01.2006 - Aktenzeichen 2 Ta 447/05

DRsp Nr. 2006/19991

Streitwert bei Vergleich über Anfechtung des Arbeitsvertrages und Rückforderung sämtlicher Vergütungen

»Ist außergerichtlich von einer Partei die Anfechtung des Arbeitsvertrages und die Forderung auf Rückzahlung sämtlicher bezogener Vergütungen geltend gemacht worden und einigen sich die Parteien darauf, dass die Anfechtung nicht ausgeübt und die Rückzahlung nicht verlangt werden darf, so ist der Streitwert nicht gem. § 42 Abs. 4 oder 5 GKG beschränkt.«

Normenkette:

RVG § 33 Abs. 3 ; GKG § 42 Abs. 4, 5 ;

Gründe: