ArbG Wesel, vom 24.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3028/94
Streitwert: außerordentliche Kündigung - Makelzuschlag - Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.1997 - Aktenzeichen 7 Ta 144/97
DRsp Nr. 2002/8466
Streitwert: außerordentliche Kündigung - Makelzuschlag - Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung
Die Beschwerdekammer gibt die Rechtsprechung, wonach bei einer außerordentlichen Kündigung der Streitwert gegebenenfalls um einen sog. Makelzuschlag zu erhöhen ist (zuletzt: Beschluss vom 14.03.1994 - 7 Ta 26/94 -), auf.