ArbG Krefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1267/99
Streitwert: Anfechtbarkeit der Festsetzung
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2000 - Aktenzeichen 7 Ta 39/00
DRsp Nr. 2001/9091
Streitwert: Anfechtbarkeit der Festsetzung
1. Die Festsetzung des Streitwerts im arbeitsgerichtlichen Urteil ist im Regelfall nicht anfechtbar.2. Dies ist dann anders, wenn sich aus der Begründung des Urteils (hier: Angabe des § 25GKG in den Entscheidungsgründen) ergibt, daß zugleich der Gebührenstreitwert festgesetzt werden sollte. In diesem Fall ist die Beschwerde des § 25 Abs. 3GKG gegeben.3. Daran ändert nichts der Umstand, daß die Festsetzung des Gebührenstreitwerts richtigerweise durch einen besonderen Beschluss zu erfolgen hat.4. Die Grundlagen für die Streitwertfestsetzung müssen dem Prozessstoff entnommen werden.