Die Klägerin hat einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Berlin geführt. Sie hat zuletzt folgende Anträge gestellt:
1. festzustellen, daß ihr Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 25.01.1994 aufgelöst worden ist,
hilfsweise
die Beklagte zu verurteilen, an sie eine Abfindung in Höhe von 79.940 DM zu zahlen;
2. die Beklagte zu verurteilen, ihr ein Zwischenzeugnis zu erteilen, welches sich auf Führung und Leistung erstreckt.
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