SG Berlin, vom 22.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 20 R 907/07
Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren; zulässige Klageart bei der Versagung von Rentenleistungen
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2011 - Aktenzeichen L 4 R 219/10
DRsp Nr. 2011/6331
Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren; zulässige Klageart bei der Versagung von Rentenleistungen
Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung ist grundsätzlich nur eine Anfechtungsklage zulässig (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2004, B 1 KR 4/02 R; Urteil vom 25. Oktober 1988, 7 RAr 70/87; Urteil vom 24. November 1987, 3 RK 11/87; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Januar 1985, 5 C 133/81). Die Hinweispflicht der Behörde hinsichtlich der Folgen einer fehlenden Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts entfällt, wenn die Erfüllung der Hinweispflicht nach den Umständen des Einzelfalles ins Leere gehen würde (Bundessozialgericht, Beschluss vom 31. Januar 1979, 11 BA 129/78).
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