Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.03.2012 abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 160.324,37 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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