SG Gelsenkirchen, vom 15.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 2171/15
Streit um die Gewährung von Leistungen nach SGB II (hier Regelbedarf und Leistungen für Unterkunft und Heizung)Ablehnung einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG mangels Glaubhaftmachung eines AnordnungsgrundesBerücksichtigung von Freibeträgen nach § 11b SGB II im Verfahren des einstweiligen RechtsschutzesVoraussetzungen für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes betreffend die Kosten für Unterkunft und HeizungKonkrete Gefährdung der UnterkunftIn der Regel Erforderlichkeit der Erhebung einer Räumungsklage
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.10.2015 - Aktenzeichen L 19 AS 1623/15 B ER
DRsp Nr. 2015/19158
Streit um die Gewährung von Leistungen nach SGB II (hier Regelbedarf und Leistungen für Unterkunft und Heizung)Ablehnung einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2SGG mangels Glaubhaftmachung eines AnordnungsgrundesBerücksichtigung von Freibeträgen nach § 11bSGB II im Verfahren des einstweiligen RechtsschutzesVoraussetzungen für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes betreffend die Kosten für Unterkunft und HeizungKonkrete Gefährdung der UnterkunftIn der Regel Erforderlichkeit der Erhebung einer Räumungsklage
1. Im Hauptsacheverfahren geschützte Freibeträge nach § 11bSGB II finden im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich keine Berücksichtigung, sie müssen vielmehr zur Deckung des aktuellen Bedarfs regelmäßig ausgeschöpft werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.