Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30.6.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Streitig ist im Berufungsverfahren nur noch die Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine Kapitalleistung in Höhe von 33.425,29 Euro aus einer im Zusammenhang mit einer Direktversicherung abgeschlossenen Mitarbeiterversicherung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|