Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 5. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten in der Sache über die Anerkennung von Versicherungszeiten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI).
Der am ... 1967 geborene Kläger ist auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|