Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 20. September 2010 - 3 Ca 373/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.578,11 EUR (in Worten: Siebenunddreißigtausendfünfhundertachtundsiebzig und 11/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
- aus jeweils 637,05 EUR (in Worten: Sechshundertsiebenunddreißig und 05/100 Euro) brutto seit dem 01. Februar 2006, dem 01. März 2006, dem 01. April 2006, dem 01. Mai 2006, dem 01. Juni 2006, dem 01. Juli 2006,
- aus jeweils 596,63 EUR (in Worten: Fünfhundertsechsundneunzig und 63/100 Euro) brutto seit dem 01. August 2006, dem 01. September 2006, dem 01. Oktober 2006, dem 01. November 2006, dem 01. Dezember 2006, dem 01. Januar 2007,
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