Die Berufungen des Klägers gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Münster vom 6. und 27.8.2014 werden zurückgewiesen. Dem Kläger werden Gerichtskosten in Höhe von 225 EUR auferlegt. Im Übrigen sind Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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