Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.12.2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird endgültig auf 33.750,00 Euro für die Berufung festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist die Streichung des Produktes Speedy-Tandem aus dem Hilfsmittelverzeichnis (
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