Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.10.2014 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 12.01.2015 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der dem Kläger gewährten Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, insbesondere ob die im Beitrittsgebiet zurück gelegten Zeiten nach den Anlagen 1 bis 16 zum
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|