LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.06.2015
L 12 AS 862/15 B ER
Normen:
SGB II § 21 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 24.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 38 AS 794/15

Streit über die Gewährung von Leistungen nach SGB IIBeschwerde gegen die Versagung der Gewährung vorläufigen RechtsschutzesDarlegungslast im Hinblick auf einen Mehrbedarf für kostenintensive MedikamenteKeine Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes hinsichtlich der KdU wegen fehlender Darlegungen zur Gefährdung der UnterkunftErfordernis der Erhebung der Räumungsklage

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2015 - Aktenzeichen L 12 AS 862/15 B ER

DRsp Nr. 2015/11187

Streit über die Gewährung von Leistungen nach SGB II Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Darlegungslast im Hinblick auf einen Mehrbedarf für kostenintensive Medikamente Keine Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes hinsichtlich der KdU wegen fehlender Darlegungen zur Gefährdung der Unterkunft Erfordernis der Erhebung der Räumungsklage

1. Einen Mehrbedarf - hier für kostenintensive Medikamente - hat der Leistungsempfänger darzulegen und glaubhaft zu machen. Es ist seine Aufgabe darzulegen, um welche Erkrankung es sich handelt, welche Medikamente zur Behandlung erforderlich sind und wie hoch die dadurch entstehenden monatlichen Kosten sind. 2. Die Unterkunft gilt erst dann als gefährdet, wenn eine Räumungsklage erhoben wurde (vgl. hierzu z.B. Beschluss des Senats vom 17.02.2015 - L 12 AS 47/15 B ER - mit Auseinandersetzung zur gegenteiligen Auffassung des 6. Senats im Beschluss vom 29.01.2015 - L6 AS 2085/14 B ER -).

Tenor