Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 23. April 2013 wird insoweit aufgehoben, als die Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem 1. Januar 2011 beginnt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Klageverfahren zu einem Viertel, im Berufungsverfahren zu drei Vierteln.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) vom 1. Mai 2010 bis zum 31. Juli 2013 streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|