Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.03.2014 wird zurückgewiesen. Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über das Bestehen der Versicherungspflicht der Klägerin in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
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