LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.04.2015
L 8 R 680/12
Normen:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB III § 93; SGB III a.F. § 57; SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV a.F. § 7 Abs. 4; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2; HGB § 407; SGB IV § 7a Abs. 6;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 25.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 R 132/10

Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung wegen einer Tätigkeit als TransportfahrerPrüfung einer abhängigen BeschäftigungVerfahren auf Bewilligung eines Gründungszuschusses nach § 57 SGB III a.F. (jetzt: § 93 SGB III) kein Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung i.S.v. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IVKeine Geltung der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. für einen nach § 57 SGB III a.F. gewährten GründungszuschussAnhaltspunkte für die Eingliederung eines Transportfahrers in die Arbeitsorganisation des TransportunternehmensAnhaltspunkte für die Annahme eines umfassenden Weisungsrechts gegenüber einem TransportfahrerÜberbürdung sozialer Risiken als Indiz für unternehmerisches Handeln

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.2015 - Aktenzeichen L 8 R 680/12

DRsp Nr. 2015/10519

Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung wegen einer Tätigkeit als Transportfahrer Prüfung einer abhängigen Beschäftigung Verfahren auf Bewilligung eines Gründungszuschusses nach § 57 SGB III a.F. (jetzt: § 93 SGB III) kein "Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung" i.S.v. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV Keine Geltung der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. für einen nach § 57 SGB III a.F. gewährten Gründungszuschuss Anhaltspunkte für die Eingliederung eines Transportfahrers in die Arbeitsorganisation des Transportunternehmens Anhaltspunkte für die Annahme eines umfassenden Weisungsrechts gegenüber einem Transportfahrer Überbürdung sozialer Risiken als Indiz für unternehmerisches Handeln

1. Das Verfahren auf Bewilligung eines Gründungszuschusses nach § 57 SGB III a.F. (jetzt: § 93 SGB III) ist kein "Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung" im Sinne von § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV. 2. Für einen nach § 57 SGB III a.F. gewährten Gründungszuschuss gilt die Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. nicht.