In dem Rechtsstreit
pp.
wird auf die Beschwerde des Klägers der Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 29.11.2010 - 1 Ca 849 c/10 - teilweise abgeändert und der Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 06.09.2010 - 1 Ca 849 c/10 - mit der Maßgabe ergänzt, dass dem Kläger Rechtsanwalt Dr. B. beigeordnet wird.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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