LAG München, vom 08.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 85/14
ArbG München, vom 31.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 11248/13
Stichtagsregelung im Tarifvertrag nach Gewerkschaftszugehörigkeit als zulässige BinnendifferenzierungKeine Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch tarifliche DifferenzierungBetriebsverfassungsrechtlicher GleichbehandlungsgrundsatzTeilweise Parallelentscheidung zu BAG - 4 AZR 796/13 - v. 15.04.2015
BAG, Urteil vom 25.01.2017 - Aktenzeichen 4 AZR 389/14
DRsp Nr. 2017/7624
Stichtagsregelung im Tarifvertrag nach Gewerkschaftszugehörigkeit als zulässige BinnendifferenzierungKeine Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch tarifliche DifferenzierungBetriebsverfassungsrechtlicher GleichbehandlungsgrundsatzTeilweise Parallelentscheidung zu BAG - 4 AZR 796/13 - v. 15.04.2015
1. Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 des Tarifvertrages werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt. Anders als § 7 des Tarifvertrages setzt hier ein Anspruch nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im Sinne einer Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1TVG voraus, sondern verlangt für den ergänzenden Abfindungsanspruch nach § 3 des Tarifvertrages eine zum vorgesehenen Stichtag bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft (st. Rspr. vgl. iE BAG 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 22; 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rn. 15; ausf. 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26, BAGE 151, 235).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.