LAG Saarland - Urteil vom 18.06.1997
1 Sa 185/96
Normen:
BGB § 670 ; EStG § 3b;
Fundstellen:
DB 1997, 1980
EzBAT § 36 BAT Steuerabzug Nr. 3
LAGE § 670 BGB Nr. 13
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 22.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 2238/95

Steuern und Sozialabgaben: Redlichkeitspflicht des Arbeitnehmers bei Lohnsteuernachforderung

LAG Saarland, Urteil vom 18.06.1997 - Aktenzeichen 1 Sa 185/96

DRsp Nr. 2001/5695

Steuern und Sozialabgaben: Redlichkeitspflicht des Arbeitnehmers bei Lohnsteuernachforderung

1. Die nach dem Redlichkeitsprinzip vom Arbeitnehmer zu erstattende Lohnsteuernachforderung des Arbeitgebers ist nicht nach der anteiligen individuellen Steuerschuld des Arbeitnehmers, sondern allein unter Berücksichtigung der in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Merkmale zu berechnen (Lohnsteuerkartenprinzip). 2. Vom Arbeitgeber veranlaßte Ahnungslosigkeit des Arbeitnehmers über eine Steuerprüfung und die Nichtvorlage vorhandener Belege, um eine Steuerprüfung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG zu erreichen, können zum Entfallen des Erstattungsanspruches des Arbeitgebers führen.

Normenkette:

BGB § 670 ; EStG § 3b;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Lohnsteuererstattungsansprüche der Klägerin gegen den Beklagten.

Der Beklagte, einst Gesellschafter der Klägerin, war gemäß Arbeitsvertrag vom 6.1.1985 bei der Klägerin als Technischer Leiter angestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde durch fristlose Kündigung der Klägerin vom 13.9.1994 beendet.

Mit Schreiben vom 19.9. und 15.12.1994 zeigte der Geschäftsführer der Klägerin beim Betriebsfinanzamt Saarbrücken an, daß verschiedenen Arbeitnehmern eine Reihe von unversteuerten Bezügen bzw. steuerfreien Zuschlägen seit 1988 zugeflossen seien, welche nachzuversteuern wären.