LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 18.06.2014
L 8 R 5/13
Normen:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1; SGB XI § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1; SGB III § 25 Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 1; GmbHG § 37 Abs. 1; GmbHG § 46; BGB § 181;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 26.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 36 R 1009/11

StatusfeststellungsverfahrenVersicherungspflicht des Klägers als Gesellschafter-Geschäftsführer in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der ArbeitsförderungPrüfung des Anstellungsvertrages des Gesellschafter-GeschäftsführersMaßgebliche Elemente eines Arbeitsverhältnisses (hier: insbes. Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers und Eingliederung in einen fremden Betrieb)Rechtliche Bindung des Gesellschafter-Geschäftsführers an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.06.2014 - Aktenzeichen L 8 R 5/13

DRsp Nr. 2014/17931

Statusfeststellungsverfahren Versicherungspflicht des Klägers als Gesellschafter-Geschäftsführer in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung Prüfung des Anstellungsvertrages des Gesellschafter-Geschäftsführers Maßgebliche Elemente eines Arbeitsverhältnisses (hier: insbes. Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers und Eingliederung in einen fremden Betrieb) Rechtliche Bindung des Gesellschafter-Geschäftsführers an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Regelt der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag die Bindung an Entscheidungen der Gesellschafterversammlung, die Ressortzuteilung, Pflichten des Geschäftsführers und ein Wettbewerbsverbot, die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, die Zahlung einer festen Vergütung nebst gewinnabhängiger Tantiemen, den Urlaubsanspruch, die Fortzahlung der Bezüge bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Vertragslaufzeit, entspricht er damit, auch wenn einzelne Vertragsbestimmungen nicht zwingend für eine abhängige Beschäftigung sprechen, dem typischen Geschäftsführervertrag eines abhängig beschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführers.

Tenor