Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 12.07.2016 - S
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der Antragsteller hat beim Sozialgericht München (
Dagegen hat der Antragsteller Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht (LSG) erhoben und Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt.
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
II.
Die Beschwerde ist zu verwerfen, denn der Beschluss des
Dieser Beschluss ergeht kostenfrei.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|