Statthaftigkeit der Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren seit dem 1.1.2005
LSG Thüringen, Beschluss vom 14.07.2005 - Aktenzeichen L 6 B 12/05 R
DRsp Nr. 2008/17073
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren seit dem 1.1.2005
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) zum 1.1.2005 sind Gegenvorstellungen nicht mehr statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]