Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.10.2014 wird verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller (ASt) wendet sich gegen eine sanktionsbedingte Minderung der ihm bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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