Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 25.01.2013 wird verworfen.
I.
Streitig ist die Höhe des Anspruches auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unter eventueller Berücksichtigung des an die Klägerin ausgezahlten Kindergeldes.
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