Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 10.03.2016 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Bewilligung um 39,10 EUR monatlich höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.11.2015 bis 30.04.2016.
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