Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.11.2014 wird als unzulässig verworfen.
I.
Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Bezirksrevisor für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes NRW, gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, mit dem es einer Erinnerung der ursprünglich beklagten Bundesagentur für Arbeit gegen die Höhe eines im Wege des Forderungsübergangs nach § 59 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - (RVG) geltend gemachten Kostenerstattungsanspruchs teilweise stattgegeben hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|